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NETTOYANT TECK STEP 2 T18 - NAUTIC CLEAN

Teak-Aufheller-Step 2 Nr. 18 - NAUTIC CLEAN

22€99

Teak-Aufheller-Step 2 Nr. 18 - NAUTIC CLEAN

Art.-Nr. : 1735023

22€99

Modell

Beschreibung

Eigenschaften

Speziell für Teak formuliert und in unseren Labors getestet, um das Teak aufzufrischen und ihm sein ursprüngliches Aussehen wiederzugeben.

TEAK STEP 2 zur Beseitigung des Grauschleiers ist ein Produkt auf Säurebasis, das Holz, Fugen und Edelstahl nicht angreift. Wird als ideale Kombination zusammen mit

TEAK STEP 1 verwendet. Das Ergebnis ist außergewöhnlich; TEAK STEP 2 beseitigt perfekt den Grauschleier vom Teak.

 

VORTEILE:
•Perfekte Beseitigung des Grauschleiers.
•Perfekte Restauration des Teak in Kombination mit TEAK STEP 1 Reiniger/ Fleckenentferner.
•Greift die Fugen nicht an (im Labor getestet).
•Greift Edelstahl nicht an (im Labor getestet).
•Kein Abspülen zwischen den beiden Phasen, Zeitersparnis.
•Salzsäure-frei.

 

Gebrauchsanweisung

Dosierung: Je nach Zustand des Teaks, unverdünnt oder zu 50% mit Wasser verdünnt auftragen. Nach dem erfolgten Auftragen von TEAK STEP 1, ohne Abspülen, TEAK STEP 2 in einen Eimer geben und mit einer sauberen Decksbürste sanft in Faserrichtung verteilen. Erleben Sie, wie sich Ihr Teak im Zuge des Aufbringens aufhellt und seine ursprüngliche Schönheit zurückerhält. 5 bis 10 Minuten einwirken lassen, anschließend mit reichlich Wasser abspülen und dabei mit einer weichen Decksbürste abreiben, um die Teakfasern nicht zu schädigen.

ACHTUNG: TEAK STEP 2 nicht auf dem Teak trocknen lassen. Wir empfehlen das Tragen von Schutzkleidung: Handschuhe, Stiefel, Anzug, Brille.

 

Technische Eigenschaften

Physische Form: Flüssigkeit Farbe: Farblos pH: ca.0,5 - Dichte: ca.1,13

Lagerung: Hermetisch geschlossen, vor Kälte, Frost, UV-Strahlen und Hitze geschützt, in einem belüfteten Bereich lagern. Enthält: <5% (nichtionische Tenside).

Umweltverträglichkeit: Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind.

Fragen / Antworten